Das Recht zu besitzen und die finanzielle Unabhängigkeit
وَلَا تَتَمَنَّوۡاْ مَا فَضَّلَ ٱللَّهُ بِهِۦ بَعۡضَكُمۡ عَلَىٰ بَعۡضٖۚ لِّلرِّجَالِ نَصِيبٞ مِّمَّا ٱكۡتَسَبُواْۖ وَلِلنِّسَآءِ نَصِيبٞ مِّمَّا ٱكۡتَسَبۡنَۚ وَسۡـَٔلُواْ ٱللَّهَ مِن فَضۡلِهِۦٓۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ بِكُلِّ شَيۡءٍ عَلِيمٗاUnd wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen bevorzugt hat. Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben. Und bittet Allah (um etwas) von Seiner Huld. Allah weiß über alles Bescheid.
Das islamische Recht gewährte den Frauen, was viele westliche Rechtssysteme erst kürzlich anerkannten: Ihr Mahr gehört ihr allein, ihr Erbe gehört ihr allein, und was sie aus Arbeit oder Handel erwirbt, gehört ihr allein — niemand darf über ihr Eigentum verfügen ohne ihre Erlaubnis. In Großbritannien etwa hatte eine verheiratete Frau bis zum Married Women’s Property Act von 1882 keine unabhängigen Eigentumsrechte; die Scharia gab muslimischen Frauen diese Unabhängigkeit vierzehn Jahrhunderte früher.
۞ وَٱلۡوَٰلِدَٰتُ يُرۡضِعۡنَ أَوۡلَٰدَهُنَّ حَوۡلَيۡنِ كَامِلَيۡنِۖ لِمَنۡ أَرَادَ أَن يُتِمَّ ٱلرَّضَاعَةَۚ وَعَلَى ٱلۡمَوۡلُودِ لَهُۥ رِزۡقُهُنَّ وَكِسۡوَتُهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ لَا تُكَلَّفُ نَفۡسٌ إِلَّا وُسۡعَهَاۚ لَا تُضَآرَّ وَٰلِدَةُۢ بِوَلَدِهَا وَلَا مَوۡلُودٞ لَّهُۥ بِوَلَدِهِۦۚ وَعَلَى ٱلۡوَارِثِ مِثۡلُ ذَٰلِكَۗ فَإِنۡ أَرَادَا فِصَالًا عَن تَرَاضٖ مِّنۡهُمَا وَتَشَاوُرٖ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَاۗ وَإِنۡ أَرَدتُّمۡ أَن تَسۡتَرۡضِعُوٓاْ أَوۡلَٰدَكُمۡ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ إِذَا سَلَّمۡتُم مَّآ ءَاتَيۡتُم بِٱلۡمَعۡرُوفِۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ بِمَا تَعۡمَلُونَ بَصِيرٞUnd die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!
Stillen ist Arbeit mit einem Lohn, den der Vater im Korantext selbst schuldet, und die Nahrung und Kleidung der Mutter sind währenddessen geschützt — eines der frühesten Gesetze, die die Arbeit von Frauen und die Rechte von Müttern schützen.
Pionierinnen von Arbeit und Handel
Chadidscha bint Chuwailid
Die führende Händlerin der QuraischSie führte ihren eigenen Handel, stellte Männer ein und verlangte Ehrlichkeit; der Prophet ﷺ arbeitete vor der Prophetenschaft für sie und heiratete sie, während sie eine führende Händlerin der Quraisch war (Al-Buchari und Muslim überliefern ihre Vorzüge in ihren Sahih-Werken).
Asch-Schifa bint Abdallah
Lehrerin und MarktaufseherinSie brachte Hafsa zur Zeit des Propheten ﷺ das Schreiben bei, und Umar ibn al-Chattab ernannte sie zur Aufseherin des Marktes von Medina (Ibn Hajars al-Isaba).
Rufaida al-Aslamiyya
Pionierin der FeldmedizinSie errichtete ein Zelt in der Moschee des Propheten ﷺ, um die Verwundeten seiner Feldzüge zu behandeln und zu pflegen; „Rufaidas Zelt“ wurde zum Sinnbild der Feldmedizin im Islam (Ibn Saʿds al-Tabaqat al-Kubra).
Asma bint Abi Bakr
Verwalterin von Ländereien und HändlerinSie besaß Land in Kufa, vermaß es selbst, verpachtete es und gab seinen Ertrag bis ins hohe Alter für Wohltätigkeit (Ibn Saʿds al-Tabaqat al-Kubra).
Bereiche, in denen muslimische Frauen arbeiteten
- Handel: Chadidscha und andere Frauen der Quraisch und Medinas führten Kapital und Geschäfte.
- Bildung: Asch-Schifa, Aischa und andere lehrten Koran, Hadith und Schreiben.
- Medizin und Pflege: Rufaida und Heilerinnen in Feldzügen und Städten.
- Landwirtschaft und Viehzucht: Asma und Ansari-Frauen bewirtschafteten ihre Ländereien.
- Handwerk: Weberei, Gerberei und Pfeilherstellung, wenn nötig.
وَلَمَّا وَرَدَ مَآءَ مَدۡيَنَ وَجَدَ عَلَيۡهِ أُمَّةٗ مِّنَ ٱلنَّاسِ يَسۡقُونَ وَوَجَدَ مِن دُونِهِمُ ٱمۡرَأَتَيۡنِ تَذُودَانِۖ قَالَ مَا خَطۡبُكُمَاۖ قَالَتَا لَا نَسۡقِي حَتَّىٰ يُصۡدِرَ ٱلرِّعَآءُۖ وَأَبُونَا شَيۡخٞ كَبِيرٞAls er nun zum Wasser von Madyan kam, fand er dort eine (ganze) Gemeinschaft von Menschen, die (ihr Vieh) tränkten. Und er fand außer ihnen zwei Frauen, die (ihre Tiere) fernhielten. Er sagte: „Was ist mit euch beiden? Sie sagten: „Wir tränken (unsere Tiere) nicht, bis die Hirten (ihr Vieh) weggetrieben haben. Und unser Vater ist ein hochbetagter Greis.
Dies sind die zwei Töchter Schuʿaibs im Koran selbst: Sie hüten die Herde, vermarkten ihre Milch mit Würde und Bescheidenheit und verhandeln mit einem Fremden anständig. Arbeit außerhalb des Hauses mit Bescheidenheit ist koranisch, keine moderne Neuheit.
قَالَ رَسُولُ اللهِ ﷺ: أَعْطُوا الْأُجَرَاءَ أُجُورَهُمْDer Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Gebt den Arbeitern ihren Lohn.“
Schutzvorkehrungen und Familiengleichgewicht
- Der Erwerb muss aus erlaubter Arbeit stammen: „Wer rechtschaffen wirkt, Mann oder Frau … Wir lassen ihren Lohn nicht verloren gehen.“
- Kein Schaden: Stillen und Kindererziehung dürfen nicht um höheres Einkommen vernachlässigt werden.
- Die Ausgaben für Ehefrau und Kinder sind die Pflicht des Ehemannes, nicht die der Frau, so wohlhabend sie auch ist.
- Erleichterungen für schwangere und stillende Frauen bei der Arbeit; ihre Unterstützung wird im Koran geboten.
مَنۡ عَمِلَ صَٰلِحٗا مِّن ذَكَرٍ أَوۡ أُنثَىٰ وَهُوَ مُؤۡمِنٞ فَلَنُحۡيِيَنَّهُۥ حَيَوٰةٗ طَيِّبَةٗۖ وَلَنَجۡزِيَنَّهُمۡ أَجۡرَهُم بِأَحۡسَنِ مَا كَانُواْ يَعۡمَلُونَWer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir ganz gewiß ein gutes Leben leben lassen. Und Wir werden ihnen ganz gewiß mit ihrem Lohn das Beste von dem vergelten, was sie taten.
لِيُنفِقۡ ذُو سَعَةٖ مِّن سَعَتِهِۦۖ وَمَن قُدِرَ عَلَيۡهِ رِزۡقُهُۥ فَلۡيُنفِقۡ مِمَّآ ءَاتَىٰهُ ٱللَّهُۚ لَا يُكَلِّفُ ٱللَّهُ نَفۡسًا إِلَّا مَآ ءَاتَىٰهَاۚ سَيَجۡعَلُ ٱللَّهُ بَعۡدَ عُسۡرٖ يُسۡرٗاDer Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.
Dieser Leitfaden dient dem Lernen, er ist kein Fatwa. Wo sich die Gelehrten unterscheiden, stellen wir die Positionen der Rechtsschulen dar, wie sie in Fiqh-Büchern aufgezeichnet sind; für Ihre eigene Situation fragen Sie einen vertrauenswürdigen Gelehrten oder ein islamisches Zentrum in Ihrem Land.
Häufige Fragen
Darf eine Frau außer Haus arbeiten?
Ja, wenn die Arbeit erlaubt, bedeckt und ohne Schaden für sie selbst oder ihre Familie ist; bei manchen Berufen bestehen unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten, fragen Sie also für Ihren eigenen Fall.
Wer trägt die Kosten des Haushalts?
Der Ehemann trägt den vollen Unterhalt nach seinen Mitteln (65:7); er darf der Ehefrau nicht auferlegt werden, auch wenn sie wohlhabender ist — jeder Beitrag von ihr ist freiwillig und wird von Allah belohnt.
Bleibt das Eigentum einer Frau nach der Eheschließung ihr eigen?
Ja; ihr Ehemann besitzt nichts davon, und es fließt nur mit gegenseitigem Einverständnis in die Haushaltskasse ein — anders als bei vielen älteren westlichen Gesetzen.
Koran: QuranEnc. Hadith-Übersetzungen: HadeethEnc. Quellen stehen bei jedem Eintrag. Fehler entdeckt? Sagen Sie es uns.